Unsere Deckbedingungen

Geschäftsbedingungen 2023 der Hengsthaltung Ingo Pape  

Allgemeines

Der Züchter, der eine Stute besamen lässt, erkennt folgende Bedingungen an:

Für die Bedeckung seiner Stute ist eine Tupferprobe (möglichst in der Rosse entnommen) erforderlich. Davon ausgenommen sind Fohlenstuten mit normal verlaufener Geburt.

Die Besamung erfolgt nur nach vorheriger tierärztlicher Follikel kontrolle und Abprobieren am Hengst. Es liegt im Ermessen des Hengsthalters, während des Verlaufs der Rosse tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen zu Lasten des Stutenbesitzers zu veranlassen.

Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 31. Juli. Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, Tiefgefriersperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes
besteht nicht. Die Aushändigung des Deckscheines an den Züchter erfolgt nur nach Zahlung des Deckgeldes. Außerdem gelten verbindlich die allgemeinen Bestimmungen des Vereins hannoverscher Privathengsthalter, die auf der Deckstation aushängen.

Die Decktaxen verstehen sich zzgl. MwSt. des jeweiligen Empfängerlandes (in Deutschland 7%). Pensionsgeld € 10,- für Stuten ohne Fohlen, € 12,- für Stuten mit Fohlen (inkl. 19% MwSt.). Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Hengsthalters. In dringenden Fällen ist die Besamungsstation unter der Telefonnummer +49 171 5 06 19 89 zu erreichen.

Die Leitung der Besamungsstation hat: Herr Moritz Friemelt

Sonderkonditionen
Im Vorjahr güst gebliebene Stuten erhalten einen Deckgeldnachlass von 50 % auf die aktuelle Decktaxe. Stuten, die auf anderen Stationen güst geblieben sind, erhalten 30% Nachlass. Stuten, die nach dem 15.6. des Vorjahres zuerst besamt wurden und nicht tragend geworden sind, sind im Folgejahr deckgeldfrei. Bei teureren Hengsten ist die Differenz zu zahlen. Bei Besamung mehrerer Stuten gewähren wir einen Nachlass von € 250,- auf das Deckgeld ab der dritten besamten Stute. Dies gilt nicht für Stuten, denen bereits aus anderen Gründen Nachlass gewährt wurde. Über Nichtträchtigkeit ist ein tierärztlicher Nachweis vorzulegen.

Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 3% Skonto.

Besichtigung der Hengste
Nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Stallruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.  

Samenbestellung und -versand
Samenbestellung:
Wochentags: vor 10.00 Uhr
Samstags: vor 09.00 Uhr
Sonntags und an Feiertagen kein Versand möglich
Der Versand erfolgt durch Kurierdienst und wird gesondert zu Lasten des Züchters in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko des Spermas geht ab Abholungbzw. Absendung von der Station auf den Züchter über. Beim Samenversand ist das Deckgeld im Voraus zu entrichten.     

Konto 300 3311 000 
BLZ 241 910 15    
bei der Volksbank Stade-Cuxhaven 
SWIFT: GENODEF1SDE 
IBAN: DE17 2419 1015 3003 3110 00

TG-Samen
Beim Erwerb von Tiefgefriersperma erhalten Sie für die Decktaxensumme 3 Besamungsdosen. Dafür erhalten Sie einen Deckschein. Werden weitere Stuten besamt, bei denen eine Trächtigkeit festgestellt wird, stellen wir eine weitere Decktaxe in Rechnung.

Haftung
Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsgrenze umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stuten und der Zuführung der Stuten zu den Hengsten entstehen können. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§§ 833, 834 BGB), hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Hemmoor, im Dezember 2022
Ingo Pape